Sie brauchen Unterstützung bei Asylrecht oder Fremdenrecht? Wir finden für Sie kostenlos den passenden Anwalt.

Sei es wegen Anliegen zur Aufenthaltsbewilligung, Rot-Weiß-Rot Karte oder dem Daueraufenthalt in der EU, unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne.

Als weitere Hilfestellung haben wir noch einige häufig gestellte Fragen kurz für Sie zusammengefasst:

Was besagt das Fremdenrecht?

Das Fremdenrecht regelt die Bedingungen, unter denen eine Person, die nicht österreichischer Staatsbürger ist, in Österreich aufhältig sein darf und welche Rechte und Pflichten ihr dabei zukommen. Es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Materie. Das wesentliche Element ist hier der Aufenthaltstitel. Darunter wird jener Rechtsgrund verstanden, der es einer Person ermöglicht, in Österreich seinen Wohnsitz zu nehmen.

Welche Aufenthaltstitel gibt es zum Beispiel?

  • Aufenthaltsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung
  • Familienangehöriger
  • Rot-Weiß-Rot Karte
  • Blaue Karte EU
  • Daueraufenthalt EU

Wie beantragt man einen Aufenthaltstitel?

Antragstellung im Ausland:

Vor der Einreise nach Österreich muss bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels eingebracht werden.

Antrag in Österreich:

nur für folgende Personengruppen möglich:

  • Familienangehörige von Österreichern (Kernfamilie)
  • EU Bürger
  • EWR Bürger unter bestimmten Voraussetzungen
  • Sowie Fremde nach rechtmäßiger Einreise unter verschiedenen Voraussetzungen (z.B. Rot-Weiß-Rot Karte, Niederlassungsbewilligung als Forscher, u.s.w.)

Welche Behörde ist für einen Asylantrag zuständig?

Ein Antrag auf internationalen Schutz muss im Inland und üblicherweise persönlich bei einer Polizeibehörde oder bei einem Polizeibediensteten gestellt werden. Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Was regelt das Fremdenpolizeigesetz?

Das Fremdenpolizeigesetz regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde.

Arbeiten in Österreich?

Arbeiten in Österreich ist für EU Bürger und EWR Bürger mit einer Anmeldebescheinigung, wenn sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben, möglich.

Ausländer brauchen neben der Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitsbewilligung.

Was besagt das Ausländerbeschäftigungsrecht?

Die Beschäftigung von Ausländern ist nur dann erlaubt, wenn diese generell von der Anwendung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen sind (das sind insbesondere EU oder EWR Bürger), oder eine behördliche Genehmigung vorliegt.

Staatsbürgerschaft?

Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist, oder bei verheirateten Eltern, wenn der Vater österreichischer Staatsbürger ist. Bei nicht verheirateten Eltern, wenn der aus Österreich stammende Vater die Vaterschaft innerhalb von acht Wochen nach der Geburt anerkennt, oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Bei Eltern unterschiedlicher Nationalität erhält das Kind die Doppelstaatsbürgerschaft, muss sich aber bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Darüber hinaus gibt es noch den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Verleihung.

Unsere Fremdenrechtsspezialisten beraten Sie gerne.

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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Rechtsgebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Rechtsauskunft keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.

 

Quellen:

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Asylgesetz

Fremdenpolizeigesetz

Ausländerbeschäftigungsgesetz

Staatsbürgerschaftsgesetz